SDAX
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Im Streit um die Kündigung ihrer Parteitagshalle in Essen hat die AfD einen Antrag bei einem weiteren nordrhein-westfälischen Gericht eingereicht. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sei am Dienstag ein Eilantrag des AfD-Bundesverbands gegen die Stadt Essen eingegangen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Darin wolle die Partei durchsetzen, für ihren Bundesparteitag Ende Juni Zugang zu der Grugahalle auf dem Messegelände der nordrhein-westfälischen Stadt zu erhalten.
Die Essener Messe hatte den Mietvertrag in der vergangenen Woche nach einem Beschluss der Stadt gekündigt. Bereits am Montag reichte die AfD dagegen einen Eilantrag beim Landgericht Essen ein - allerdings gegen die Messe.
Der Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht richtet sich indes gegen die Stadt. Dem Gerichtssprecher zufolge verlangt die AfD von der Stadtverwaltung, auf die Messe einzuwirken, um ihr den Zugang zu der Grugahalle zu ermöglichen. Die Partei beruft sich in dem Verfahren auf einen im Januar 2023 geschlossenen Mietvertrag.
Die Stadt Essen hat dem Gerichtssprecher zufolge Gelegenheit, innerhalb einer "kurzen Frist" Stellung zu nehmen. Wann über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD eine Entscheidung fallen soll, war noch nicht absehbar. Eine Entscheidung solle jedoch "rechtzeitig" vor dem geplanten Parteitag Ende Juni fallen, hieß es.
Über den beim Landgericht Essen eingegangenen Antrag soll am Montag verhandelt werden. Die AfD will auch dort die Messe verpflichten, ihr für den Parteitag die Grugahalle zu überlassen.
Die AfD halte den Rücktritt von dem Mietvertrag für unwirksam, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Der Rücktritt beruhe auf einer Vertragsklausel, über deren Wirksamkeit oder Anwendung die Parteien uneins seien. Die Klausel solle einen Rücktritt vom Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen - etwa wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sei.
Die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin der Messe hatte von der AfD verlangt, bei ihrem Parteitag Auflagen zu akzeptieren. So sollte die Partei eine Selbstverpflichtung abgeben und darin erklären, dass sie strafbare Äußerungen verhindern beziehungsweise entsprechende Verstöße sofort unterbinden werde.
Andernfalls sollte der Partei bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro drohen. Ohne die Zusicherungen sollte der Mietvertrag über die Veranstaltungshalle unverzüglich gekündigt werden. Die AfD wies die Forderungen zurück und kündigte an, vor Gericht zu ziehen.
K.Ibarra--TFWP