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Die AfD darf nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten keine Kundgebung auf dem Marktplatz von Mannheim veranstalten. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt und wies dagegen gerichtete Eilanträge der AfD ab. Damit kippte das oberste Verwaltungsgericht des Bundeslandes eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz. (Az 12 S 882/24)
Der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) hatte am Dienstag wegen des tödlichen Messerangriffs per Allgemeinverfügung Veranstaltungen, Informationsstände und Versammlungen auf dem Marktplatz der Stadt zunächst bis zum 16. Juni untersagt. Zudem sollte die für Freitagabend geplante AfD-Versammlung an einen anderen Ort verlegt werden.
Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband zunächst erfolgreich per Eilantrag am Verwaltungsgericht Karlsruhe, das die Versammlung auf dem Marktplatz für rechtens hielt. nach Auffassung des Verwaltungsgerichts greift die Allgemeinverfügung in das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit ein.
Diese Entscheidung änderte der Verwaltungsgerichtshof nun mit seinem unanfechtbaren Beschluss ab. Er gab damit einer Beschwerde der Stadt Mannheim statt. Eine Begründung will der VGH zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.
Am Freitag vergangener Woche hatte ein aus Afghanistan stammender 25-jähriger Mann auf dem Mannheimer Marktplatz Mitglieder der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer angegriffen. Ein 29-jähriger Polizist wurde ebenfalls von dem Mann attaktiert und schwer verletzt. Am Sonntag starb er. Sein Tod sorgte bundesweit für Entsetzen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gedachte eine Woche nach der Tat am Freitag mit einer landesweiten Schweigeminute auf dem Mannheimer Marktplatz des getöteten Polizisten und legte Blumen nieder. Gemeinsam mit dem Bundespräsidenten und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verharrten dort Polizisten sowie hunderte Bürgerinnen und Bürger in stillem Gedenken. Steinmeier sprach nach einem Treffen mit Einsatzkräften von einer "Terrortat" und verurteilte jegliche Gewalt. Auch in anderen Ländern schlossen sich Polizisten und Bürger der Schweigeminute an.
P.Grant--TFWP