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Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Georgia hat das Wahlmanipulationsverfahren gegen den früheren Präsidenten Donald Trump und weitere Angeklagte auf Eis gelegt. Dies gelte bis zum Abschluss eines Berufungsverfahrens in der Frage, ob die Staatsanwältin von dem Wahlmanipulationsverfahren abgezogen werden muss, entschied das Gericht am Mittwoch. Damit ist so gut wie sicher, dass der Fall nicht mehr vor der Präsidentschaftswahl im November verhandelt wird, bei der Trump voraussichtlich als Kandidat der Republikaner gegen Amtsinhaber Joe Biden von den Demokraten antreten wird.
Die Anklage in Georgia bezieht sich auf Trumps Versuche, nach seiner Wahlniederlage gegen Biden im Jahr 2020 in dem für den damaligen Wahlausgang entscheidenden Bundesstaat nachträglich eine Umkehrung des Ergebnisses zu seinen Gunsten zu erreichen. Der abgewählte Präsident hatte unter anderem in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter gefordert, die für seinen Sieg in dem Südstaat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu "finden".
Im März lehnte der Richter, der den Fall verhandelt, einen Antrag von Trump und mehreren Mitangeklagten ab, die Chefanklägerin von dem Fall abzuziehen und die Anklage fallen zu lassen. Zuvor war bekannt geworden, dass die Chefanklägerin eine intime Beziehung zu dem Sonderermittler gehabt hatte.
Trump und seine Mitangeklagten legten Berufung gegen die Entscheidung des Richters ein. In dieser Woche teilte das Berufungsgericht mit, dass es die Berufung am 4. Oktober verhandeln werde.
Trump und insgesamt 18 weitere Beschuldigte waren im August vergangenen Jahres in Georgia wegen 41 Vorwürfen angeklagt worden. Dazu gehören Verschwörung zur Fälschung, Verschwörung zur Falschaussage, Abgabe falscher Dokumente und Anstiftung zum Verstoß gegen einen Amtseid. Vier von ihnen haben sich bereits schuldig bekannt und sind so einer möglichen Haftstrafe entgangen.
In der vergangenen Woche war Trump als erster Ex-Präsident in der US-Geschichte in einem Strafprozess schuldig gesprochen worden. Gut fünf Monate vor der Präsidentenwahl in den USA befanden die Geschworenen den 77-Jährigen im Verfahren um die Vertuschung eines Schweigegelds an eine Pornodarstellerin in allen 34 Anklagepunkten für schuldig.
T.Gilbert--TFWP