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Ein gehäutetes und gebratenes Schuppentier haben Zollbeamte am Düsseldorfer Flughafen im Gepäck einer Reisenden entdeckt. Wie der Zoll in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte, wollte die Frau das Tier als Delikatesse zu Verzehrzwecken einführen. Schuppentiere sind allerdings international streng geschützt. Die Beamten beschlagnahmten das zubereitete Tier und leiteten darüber hinaus ein Strafverfahren gegen die 42-Jährige ein.
Nach eigenen Angaben hatte die in Mönchengladbach lebende Frau das Schuppentier während eines Aufenthalts in Ghana auf einer Farm erworben und wollte es als Delikatesse zu Hause gemeinsam mit ihrer Familie essen. Das Tier befand sich gut verpackt in einer Plastiktüte in einem Koffer mit weiteren Lebensmitteln. Gegen deren Einfuhr sprach nichts. Schuppentiere aber sind durch internationales Artenschutzrecht geschützt. Einfuhr und Handel sind streng verboten.
T.Harrison--TFWP