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Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Freitag kommender Woche über die Frage, ob die Corona-Schutzimpfung für Bundeswehrsoldaten verpflichtend ist. Es gehe um zwei Anträge von Offizieren gegen die Aufnahme der Impfung auf die Liste der Pflichtimpfungen, teilte das Gericht am Freitag in Leipzig mit. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)
Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.
H.Carroll--TFWP