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Der Al-Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landesamt für Soziales sei rechtmäßig, erklärte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag. Das Amt sah eine mögliche Kindeswohlgefährdung, der Trägerverein pflege eine enge Verbindung zur Muslimbruderschaft und eine erhebliche Nähe zu salafistischen Bewegungen.
Als der Arab-Nil-Rhein-Verein 2008 die Betriebserlaubnis für den Kindergarten erhielt, bekam er die Auflage, die dort betreuten Kinder regelmäßig mit Kindern aus anderen Kitas und Religionsgemeinschaften zusammenkommen zu lassen. Da er diesen Auflagen nicht oder nur wenig nachgekommen sei, widerrief das Amt 2019 die Betriebserlaubnis.
Der Trägerverein reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein, den dieses ablehnte. Die Beschwerde dagegen wies das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2019 ab. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, begründete es seine Entscheidung. Der Antragsteller habe massiv gegen die Auflagen verstoßen. Von regelmäßigen Aktivitäten mit anderen Kindergärten könne keine Rede sein.
Die Gefährdung des Kindeswohls werde außerdem durch den Umgang des Trägervereins mit Menschen, Schriften und Institutionen aus dem islamistischen Umfeld verstärkt, hieß es weiter. So befinde sich die Kita im selben Gebäude wie eine Moschee, in der Islamisten aufgetreten seien. Das Verwaltungsgericht entschied nach dem Eilverfahren auch in der Hauptsache gegen den Trägerverein. Dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Die Al-Nur-Kita war seit ihrer Eröffnung 1009 die einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz.
S.Jordan--TFWP