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Im Prozess gegen einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte ausgesagt, nichts über das Schicksal von Gefangenen in Militärkrankenhäusern gewusst zu haben. Er habe gehört, dass Patienten im Militärkrankenhaus gestorben seien, sagte Alaa M. am Dienstag. Wie viele, könne er nicht beurteilen. Die Gesamtzahl der Gefangenen habe er nicht gekannt.
M. sagte, er habe "nie einen Totenschein ausgefüllt - das ist die Aufgabe von Rechtsmedizinern". Was nach der ärztlichen Entlassung mit den Patienten geschehen sei, wisse er nicht. Er gab an, in verschiedenen Militärkrankenhäusern in Syrien gearbeitet zu haben.
Dass er Patienten habe behandeln müssen, die Augenbinden hätten tragen müssen, finde er "unmenschlich", sagte der Angeklagte. Nach eigenen Angaben hatte er Angst vor dem Militärgeheimdienst. Gewalt lehne er ab.
Mit der Regierung von Machthaber Baschar al-Assad habe er sich "arrangiert". Auch viele andere Menschen in Syrien hätten das getan, "um im Leben weiter zu kommen". Trotzdem sei er nie in der Politik oder als Aktivist tätig gewesen.
Die Bundesanwaltschaft wirft Alaa M. Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vor. Der 36-Jährige soll in den Jahren 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene "gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt" haben. Der Prozess begann am vergangenen Mittwoch. Bis März sind noch 13 weitere Verhandlungstage angesetzt.
P.Navarro--TFWP