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Nach Auffassung der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen dänische Firmen Käse, den sie an Länder außerhalb der EU liefern, nicht "Feta" nennen. Diese Ursprungsbezeichnung sei auch beim Export in Drittstaaten geschützt, argumentierte Generalanwältin Tamara Ćapeta in ihrem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Feta ist seit fast 20 Jahren eine geschützte Ursprungsbezeichnung für bestimmten Käse aus einigen Regionen Griechenlands. (Az. C-159/20)
Dänemark ist der Ansicht, dass die entsprechende Verordnung nur innerhalb der EU gilt. Das sieht die Kommission jedoch anders, die das Land vor dem EuGH verklagte. Die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs müssen sich bei ihrem Urteil nicht an das Gutachten der Generalanwältin halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekannt gegeben.
W.Knight--TFWP