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Wegen der Inhaftierung des deutschen Journalisten Deniz Yücel hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei verurteilt. Mit der ein Jahr dauernden Untersuchungshaft habe die Türkei Yücels Recht auf Freiheit sowie die Meinungs- und Pressefreiheit verletzt, erklärte das Gericht in Straßburg am Dienstag. Yücel hatte als Auslandskorrespondent für die "Welt" in der Türkei gearbeitet, bis er im Februar 2017 wegen seiner Artikel festgenommen wurde.
Die Vorwürfe gegen ihn bezogen sich unter anderem auf ein Interview mit einem Anführer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Der Journalist kam erst nach einem Jahr in Untersuchungshaft im Februar 2018 frei, er verließ daraufhin sofort die Türkei und kehrte nach Deutschland zurück.
Im Juli 2020 verurteilte ihn ein Gericht in der Türkei wegen des umstrittenen Vorwurfs der "Terrorpropaganda" zu zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen Haft. Das umstrittene Verfahren, das in Abwesenheit Yücels stattfand, belastete die deutsch-türkischen Beziehungen schwer.
T.Gilbert--TFWP