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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (09.30 Uhr) über mögliche Ansprüche eines Berufsmusikers auf Entschädigung für Einnahmeausfälle wegen der Coronapandemie. Der Musiker klagte gegen das Land Baden-Württemberg. Er gibt an, dass ihm im Frühling und Sommer 2020 Einnahmen entgangen seien, weil er nicht auf Veranstaltungen auftreten konnte. (Az. III ZR 54/22)
Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage keinen Erfolg. Daraufhin zog der Kläger vor den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.
J.Ayala--TFWP