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Rund vier Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Mordvorwurf gegen einen der beiden Verdächtigen fallengelassen. Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen bleibe aber wegen gewerbsmäßiger Wilderei und Strafvereitelung bestehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der 38-jährige Haupttäter allein schoss.
Er soll fünf Schüsse abgegeben haben. Ihm wird neben Mord ebenfalls gewerbsmäßige Wilderei vorgeworfen. Nach Angaben der Ermittler schweigt er weiterhin zu den Tatvorwürfen. An den beiden beschlagnahmten Tatwaffen seien keine Fingerabdrücke des 32-Jährigen feststellbar gewesen. Allein der 38-Jährige habe seine Spuren darauf hinterlassen.
Ermittlungen zu den Lebensläufen ergaben laut Staatsanwaltschat, dass der 38-Jährige ein "sehr guter Schütze" sei und sein Jagdgewehr sehr schnell habe nachladen können. Er habe Schießerfahrung und mit Unterbrechung zwischen 2008 und 2012 seit 1999 einen Jagdschein. Dieser lief im März 2020 aus und wurde nicht verlängert. Zu diesem Zeitpunkt seien keine Waffen mehr auf seiner Waffenerlaubnis eingetragen gewesen.
Bei dem 32-Jährigen hätten sich hingegen keine Hinweise auf eine Schießpraxis ergeben. Er hatte weder einen Waffenschein noch einen Jagdschein. Diese habe er auch in der Vergangenheit nie besessen.
Die 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege waren am 31. Januar im Landkreis Kusel bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Gegen zwei tatverdächtige Männer wurde einen Tag später Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. Laut den Ermittlern wollten sie damit eine vorangegangene Wilderei verdecken. Die Tat löste großes Entsetzen aus.
L.Holland--TFWP