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Der Streit um Dosenpfand im deutsch-dänischen Grenzgebiet könnte nach einem neuen Gutachten bald enden. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg schlug den Richterinnen und Richtern am Donnerstag vor, ein vorangegangenes Urteil des EU-Gerichts aufzuheben. Dieses hatte 2021 eine Entscheidung der EU-Kommission gekippt, welche die Nichterhebung von Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen in der Region als zulässig wertete. (Az. C‑508/21 P u.a.)
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlaubten es Getränkehändlern an der Grenze, von dänischen Kunden kein Dosenpfand zu verlangen - wenn diese sich schriftlich dazu verpflichteten, die Getränke außerhalb Deutschlands zu trinken und die Dosen auch im Ausland zu entsorgen. Ein dänischer Unternehmensverband wandte sich deswegen an die Kommission, die aber in den Regelungen keine unzulässige staatliche Beihilfe sah. Diesen Beschluss erklärte das EU-Gericht später für nichtig.
Gegen dieses Gerichtsurteil zogen wiederum die Kommission und die Interessengemeinschaft der Grenzhändler vor den EuGH. Generalanwalt Anthony Collins schlug nun vor, das Urteil des EU-Gerichts aufzuheben und die Klage des dänischen Unternehmerverbands abzuweisen. Eine Entscheidung ist das aber noch nicht: Wann die Richterinnen und Richter des EuGH ihr Urteil verkünden, wurde noch nicht bekanntgegeben.
T.Harrison--TFWP