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Rund sechs Jahre nach dem Beginn der Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz ihre Ermittlungen zur Spendenaffäre um den rheinland-pfälzischen CDU-Kreisverband Cochem-Zell und den Landesverband der Partei beendet. Ein durch das Amtsgericht Cochem erlassener weiterer Strafbefehl sei mittlerweile rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
In dem Strafbefehl ging es um Spenden in Höhe von insgesamt 19.000 Euro, die von drei Menschen überwiesen worden waren. Sie galten als Mitbeschuldigte. Der durch den Strafbefehl nun Verurteilte hatte 2015 das Geld in bar an die Mitbeschuldigten übergeben und sie gebeten, die Beträge auf ihre Konten einzuzahlen und in ihrem Namen an den CDU-Kreisverband zu spenden.
Diese Spenden bewertete der Strafbefehl als unzulässig, weil der Spender nicht feststellbar war und der Name des tatsächlichen Spenders im Rechenschaftsbericht der Bundes-CDU für 2015 nicht genannt wurde. Laut Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bewirkte der tatsächliche Spender falsche Angaben über die Einnahmen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestags eingereichten Rechenschaftsbericht.
Der nun Verurteilte habe die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Den Strafbefehl habe er akzeptiert, um das Verfahren zu beenden. Gegen die drei Mitbeschuldigten wurde das Verfahren eingestellt, weil sie keinen Überblick über die Gesamthöhe der drei Spenden hatten und sie daher nur ein geringer Schuldvorwurf treffe. Gegen Angehörige der CDU ergab sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein Anfangsverdacht strafbaren Handelns.
Die Behörden ermittelten seit 2017 in diesem Komplex. Der Bundestag hob in diesem Zusammenhang die Immunität des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Peter Bleser im November 2017 auf, weil die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt hatte. Das Amtsgericht Cochem erließ einen Strafbefehl gegen ihn. Dieser ist rechtskräftig.
Darin wurde ihm zur Last gelegt, als Verantwortlicher des CDU-Landesverbands Rheinland-Pfalz sechs Parteispenden von insgesamt 56.000 Euro in den Jahren 2010 bis 2016 angenommen zu haben, die dem früheren Geheimagenten Werner Mauss zuzurechnen seien. Die Spenden sollen von einer Anwaltskanzlei gekommen sein. Dabei soll erkennbar gewesen sein, dass die betreffenden Spenden von der Kanzlei lediglich durchgeleitet worden seien.
T.Mason--TFWP