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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit den Befugnissen der Schufa. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem EuGH verschiedene Fragen zur Auslegung des Datenschutzrechts vorgelegt. Es will unter anderem wissen, ob private Wirtschaftsauskunfteien Daten aus öffentlichen Verzeichnissen - wie den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte - ohne Anlass speichern dürfen, und zwar länger als das öffentliche Verzeichnis. (Az. C-634/21 u.a.)
Außerdem fragt das Verwaltungsgericht, ob die Erstellung und Weitergabe von sogenannten Score-Werten überhaupt nur in verschiedenen Ausnahmefällen erlaubt sein könnte. Das Wiesbadener Gericht ist mit mehreren Klagen zur Schufa befasst. Dabei geht es um die Löschung angeblich falscher Angaben und von Informationen über Restschuldbefreiungen. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt sein juristisches Gutachten vor.
A.Nunez--TFWP