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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Beteiligten an einem Großdiebstahl beim Berliner Hauptzollamt bestätigt. Der fünfte Strafsenat in Leipzig verwarf die Revision des Manns als unbegründet, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Überprüfung der Entscheidung des Landgerichts vom Frühjahr 2022 ergab demnach keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil.
Damit ist die Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen besonders schweren Diebstahls nun rechtskräftig. Der Beschluss erfolgte bereits am 1. März. Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte Mitglied einer siebenköpfigen Bande, die im Januar 2020 rund 5,2 Millionen unversteuerte Zigaretten und mehr als acht Tonnen unversteuerten Wasserpfeifentabak aus der Lagerhalle des Zollamts gestohlen hatte.
Zu diesem Zweck brach mindestens einer der Mittäter über das Hallendach in das Gebäude ein, seilte sich ab und öffnete die Hallentür von innen. Der Angeklagte fuhr dann mit einem gemieteten Lastwagen in die Halle, anschließend beluden er und die anderen Mitglieder der Bande das Fahrzeug mit dem Diebesgut im Wert von fast 778.000 Euro.
Zum Verhängnis wurde den Tatverdächtigen ein von den Ermittlern organisiertes Scheingeschäft. Die Bandenmitglieder sollen versucht haben, den Beamten die acht Tonnen erbeuteten Wasserpfeifentabak für 230.000 Euro zu verkaufen. Im April 2021 wurde dann der Angeklagte festgenommen.
D.Johnson--TFWP