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Fünf Monate nach einer Messerattacke auf den Fahrer eines Betonmischers, der unmittelbar zuvor in Berlin eine Radfahrerin tödlich erfasste, wird der 48-jährige Angreifer dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht. In einem sogenannten Sicherungsverfahren ordnete das Berliner Landgericht am Mittwoch die Unterbringung von Alexander B. an. Das Gericht folgte damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Eine Gutachterin hatte den Mann zuvor wegen einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft. Den Feststellungen der Strafkammer zufolge hatte der Obdachlose unmittelbar nach dem Unfall am Morgen des 31. Oktobers 2022 dem Fahrer des Betonmischers ein Messer in die Brust gestoßen, während sich Rettungskräfte um die unter dem Fahrzeug eingeklemmte Radfahrerin kümmerten. B. flüchtete anschließend, wurde aber einige Tage später gefasst und vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht.
Das Gericht wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung, ordnete aufgrund der Schuldunfähigkeit jedoch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. B.s Verteidiger hatte beantragt, diese zur Bewährung in einer ambulanten Einrichtung auszusetzen. Dem folgte das Gericht nicht. "Das Wahnerleben ist noch sehr präsent und vordergründig", sagte die Vorsitzende Richterin. Derzeit könne die Unterbringung deshalb noch nicht ausgesetzt werden.
Der 48-Jährige hatte in dem Sicherungsverfahren berichtet, dass er seit drei Jahren auf der Mittelinsel an der Bundesallee lebe, von wo aus er den nur wenige Meter entfernten Unfall gesehen und die Schreie der Radfahrerin gehört habe. "Aufgrund des Schreckens und meiner Erkrankung" sei er davon ausgegangen, dass der Fahrer den Unfall absichtlich verursacht habe.
Er habe deshalb einmal mit seinem ausgeklappten Taschenmesser zugestochen. "Das war ein Fehler", gestand B. Den 64-jährigen Fahrer des Betonmischers habe er nicht töten wollen. Dieser hatte seinen Ärzten zufolge Glück - das Messer blieb zwischen den Rippen stecken und drang nicht tiefer ins Herz.
Die 44-jährige Radlerin starb einige Tage später im Krankenhaus. Der Unfall löste eine große Debatte aus, weil ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr wegen einer Straßenblockade von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation im Stau stand und verspätet zum Unfallort kam. Die Polizei stellte später gegen zwei Aktivisten Strafanzeige unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung, die entsprechenden Ermittlungsverfahren laufen noch.
Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Der Aufenthalt dort ist zeitlich zunächst nicht begrenzt.
P.Grant--TFWP