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Nach Ansicht der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) fallen auch Müllautos unter den Kommissionsbeschluss zum sogenannten Lkw-Kartell. Nur Lastwagen für militärische Zwecke seien ausgenommen, erklärte Generalanwältin Laila Medina am Donnerstag in ihren in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Es ging um eine Klage des niedersächsischen Landkreises Northeim gegen die Daimler AG. (Az. C-588/20)
Die EU-Kommission hatte gegen Daimler und vier andere Lkw-Hersteller 2016 wegen verbotener Preisabsprachen eine Geldstrafe von insgesamt drei Milliarden Euro verhängt. Der Landkreis findet, dass er wegen des Lkw-Kartells zu hohe Preise für zwei in den Jahren 2006 und 2007 gekaufte Müllfahrzeuge gezahlt habe. Daimler argumentiert wiederum, dass der Kommissionsbeschluss keine Müllfahrzeuge erfasse. Das Landgericht Hannover, das in der Sache entscheiden muss, fragte den EuGH danach.
Die Schlussanträge sind ein juristisches Gutachten und noch keine Entscheidung. Die Richterinnen und Richter am EuGH orientieren sich aber oft daran. Ein Datum für das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben.
D.Ford--TFWP