Urteil: Atommüll darf in nordrhein-westfälischem Zwischenlager Ahaus gelagert werden
01.01.1970
Im Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus darf Atommüll gelagert werden. Die Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (Base) ist rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag mitteilte. Es wies die Klagen der Gemeinde Ahaus und eines Anwohners ab. (Az.: 21 D 98/17.AK)