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Mehr Geld für mehr Studierende: Der Bundesrat hat am Freitag die kürzlich vom Bundestag beschlossene Bafög-Reform gebilligt. Der so genannte Grundbedarfssatz steigt damit um 5,75 Prozent auf 452 Euro im Monat. Der Wohnkostenzuschlag für Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, erhöht sich um elf Prozent von 325 Euro auf 360 Euro.
Der Förderungshöchstsatz inklusive Wohnkostenzuschlag steigt damit von 861 Euro auf 934 Euro - eine Steigerung von mehr als acht Prozent. Alle Bafög-Geförderten, die auswärts wohnen, bekommen eine Einmalzahlung für einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro.
Der Kinderbetreuungszuschlag steigt von 150 Euro auf 160 Euro. Außerdem sollen verschiedene Freibeträge angehoben werden: Der für das eigene Vermögen der Bezieherinnen und Bezieher etwa soll auf 15.000 Euro für unter 30-Jährige und auf 45.000 Euro ab 30 Jahren steigen. Statt wie bisher ab 2000 Euro soll das Einkommen von verheirateten Elternteilen künftig erst ab 2415 Euro auf den Bafög-Anspruch des Kindes angerechnet werden.
Die Möglichkeit, Darlehensschulden nach 20 Jahren zu erlassen, gilt künftig auch für jene, die dies nicht innerhalb der gesetzten Frist nicht beantragt hatten.
T.Gilbert--TFWP