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Der in Kooperation mit dem umstrittenen türkischen Moscheeverband Ditib eingerichtete islamische Religionsunterricht an hessischen Schulen wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Zwar bestehe die abstrakte Gefahr einer fehlenden Unabhängigkeit der Ditib vom türkischen Staat, die Kooperation könne aber erst widerrufen werden, wenn sich das Risiko einer politischen Instrumentalisierung konkretisiere, teilte das hessische Kultusministerium am Donnerstag in Wiesbaden mit.
Grundlage für die Bewertung war eine Begutachtung durch drei unabhängige Wissenschaftler. Demnach erfolgte eine politische Instrumentalisierung auch unter Berücksichtigung der aktuellen Situation im Nahostkonflikt bislang nicht. Der islamische Religionsunterricht müsse fortgesetzt werden, weil die Ditib einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf habe.
Die abstrakte Gefahr könne sich allerdings jederzeit zuspitzen. Daraus folge eine verstärkte staatliche Beobachtungspflicht. Vorkommnisse, welche die Unabhängigkeit der Ditib vom türkischen Staat in Frage stellten, müssten sich nicht auf den Religionsunterricht beziehen, hieß es in dem Gutachten. Sie könnten prinzipiell jeden Bereich des Handelns der Ditib betreffen.
In einem solchen Fall müsse das hessische Kultusministerium die Zusammenarbeit beenden. Der bereits zuvor erwogene Widerruf des Verwaltungsakts sei nicht ein für alle Mal abgewendet, sondern bleibe auch künftig eine legitime Option.
"Das Bemühen der Verantwortlichen von Ditib Hessen, die verfassungsrechtliche Eignung als Kooperationspartner beim Religionsunterricht jetzt und in der Zukunft sicherzustellen, begrüße ich", erklärte Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Dennoch werde die Landesregierung wachsam sein und genau hinschauen, damit der unter staatlicher Aufsicht stehende Unterricht zu jedem Zeitpunkt den demokratischen Werten entspreche.
Im Schuljahr 2023/2024 wird der islamische Religionsunterricht an 32 der insgesamt 1800 Schulen in Hessen angeboten. Von den 32 Schulen sind 27 Grundschulen und fünf weiterführende Schulen. Der Unterricht steht unter staatlicher Aufsicht. Derzeit gibt es 106 Lerngruppen mit 1677 Schülerinnen und Schülern.
Darüber hinaus gibt es einen weiteren islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, der an fünf Grundschulen erteilt wird. An 25 weiteren Schulen gibt es den Schulversuch Islamunterricht. Dieser ist kein Religionsunterricht, sondern ein islamkundlicher Unterricht in alleiniger staatlicher Verantwortung.
Mit der Kooperation der Ditib mit dem Land Hessen hatten sich in der Vergangenheit bereits Gerichte beschäftigt. 2020 entschied das Kultusministerium, die seit dem Schuljahr 2013/2014 andauernde Kooperation für den bekenntnisorientieren islamischen Religionsunterricht auszusetzen, weil es Zweifel an der Unabhängigkeit der Ditib vom türkischen Staat gab.
Als Ersatz wurde der bereits seit dem Schuljahr 2019/2020 laufende Schulversuch eines rein staatlichen bekenntnisfreien Islamunterrichts ausgeweitet. Der hessische Verwaltungsgerichtshof entschied jedoch 2022, dass die Aussetzung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts rechtswidrig war. Er bestätigte damit zugleich die Vorinstanz.
G.Dominguez--TFWP